Wo darf man mit einem Lastenfahrrad parken?

Dank der Förderprogramme Deutschlandweit kommen viele in den Genuss von einem Lastenfahrrad doch wo darf man eigentlich mit einem Cargo-Bike parken?

Der Kauf von einem Lastenfahrrad wird forciert

Lastenfahrräder gelten als Symbol für eine umweltfreundliche Mobilität. Die Politik kommt dem entgegen und verteilt Förderprogramme in ganz Deutschland. Auch in Düsseldorf ist im Juni ein weiteres Programm dieser Art angelaufen. Bis zu 50% und bis zu 2.500 Euro können dabei allein in Düsseldorf gefördert werden. Darauf hin gingen in Düsseldorf allein in der ersten Woche über 1000 Anträge ein. Ähnlich sieht die Situation in fast allen Ballungsregionen Deutschlandweit aus. Auch die Programme haben in den meisten Fällen das gleiche Ziel, nur einzelne Nuancen variieren.

Einen kleinen Haken gibt es allerdings, die Lastenfahrräder selber fehlen. Seit fast einem Jahr sind Deutschlandweit in allen Geschäften die Transporträder ausverkauft. Vorbestellungen sind die Regel. Zum Teil warten Kunden derzeitig fast 1 Jahr auf ihr neues Cargo-Bike. Die E-Lastenräder sind sogar noch seltener. Doch nicht nur der Markt ist knapp sondern auch die Preise steigen. Auch Fahrradläden haben derzeitig Probleme ein Transportrad nach zu ordern. Doch gehen wir an der Stelle einmal aus, es ist keine künstliche Knappheit der Lastenräder vorhanden. Alle Räder werden geliefert und fahren nun auch in Düsseldorf herum.

Wo dürfen die Lastenräder parken?

In den meisten Fällen macht man sich erst mit dem Thema des Parkens vertraut, wenn das Fahrrad bereits vor der Tür steht und sich die ersten Menschen darüber aufgeregt haben. Jeder der ein Cargobike hat, wird sicherlich schon mal gehört haben: „Parken Sie bitte auf der Straße“. Dieses Argument wird aus der gefühlten Breite des Fahrrads verwendet. Rechtlich gesehen ist ein Lastenfahrrad jedoch ein „normales“ Fahrrad. Die StVO definiert ein Fahrrad mit einer Breite von max. 1m bei einspurigen Fahrrädern sowie 2m bei mehrspurigen Fahrrädern. Kurioser wird es bei der Länge, so kann laut StVO ein Fahrrad sogar 4m lang sein. Nein, das haben wir uns nicht ausgedacht – das kann man hier nachlesen.

Die Regel bei Fahrrädern besagt außerdem, dass Lastenräder auf Gehwegen parken dürfen, sofern ein flüssiger Gehwegverkehr möglich ist und keine Behinderung erfolgt. Dabei sollte jeweils immer etwa 1,5 m Fußweg zur Verfügung stehen. Weiterhin, dürfen Fahrräder (Lastenräder) am Fahrbandrand abgestellt werden, solange der Rand beleuchtet ist und das Fahrrad zu sehen. Weiterhin ist das Parken der Lastenräder auf dafür gekennzeichneten Flächen möglich.

Wer an der Stelle und mit diesen Informationen fährt man gerade geistig durch Düsseldorf. Sofern wir nur davon ausgehen, dass ein Lastenrad eine Breite von 1m hat, muss der Fußweg mindestens 2,5m haben. Wie viele Gehwege haben denn mindestens diese Breite? Das Abstellen auf der Fahrbahn ist fast unausweichlich.

Einen Parkschein/ Eine Parkscheibe fürs Lastenrad

Wenn es nach einem Politiker aus dem Düsseldorfer Stadtrat aus dem Jahr 2019 ginge gäbe es dies. Zum Glück erntete, zog man dies lediglich als Vergleich heran. Zeigt jedoch die Problematik im Düsseldorfer Raum. Viele kleine Fußwege, wo ein Fahrrad nicht parken kann. Seit 2020 ist weiterhin Bundesweit die StVO in Kraft, das reguläre Fahrräder einzig auf einem Fußweg parken dürfen. Ein Lastenrad hingegen ist breiter und darf am Seitenstreifen oder am äußeren Rand einer Straße parken.

Weiterhin haben Lastenräder die dafür speziell errichteten Parkzonen zu benutzen. (siehe Beitrag) Ja sogar ein eigenes Verkehrszeichen werden die Cargoräder bekommen. Es ist wahrscheinlich auch nur noch eine Frage der Zeit, bis auch ein Fahrrad ein Kennzeichen bekommt und gebührenpflichtige Parkplätze verweden kann.

Parkscheine und Parkscheiben sind weiterhin für ein Lastenrad nicht erforderlich. Wenn man sein Lastenrad allerdings am Straßenrand parkt muss es platzsparend sein.

Tern GSD die Lastenrad-Ausnahme

Lastenräder müssen nun fast prinzipiell auf der Straße am Rand abgestellt werden, da Sie keine regulären Fahrräder sind. Das GSD ist hier ein wenig anders. Die Maße entsprechen nahezu einem normalen Fahrrad. Daher spricht beim Tern GSD nichts dagegen, diese auch auf dem Bürgersteig zu parken. Die Optik ist entscheidend. Die Vorstellung, dass ein Lastenrad jeweils nur einen riesigen Korb vorn oder hinten hat ist veraltet. Lastenräder definieren sich hauptsächlich nach dem Gewicht, was zusätzlich beladen werden darf. Im Grund ist ein Tern GSD nicht breiter als ein Mountainbike oder Trekkingbike, selbst mit Taschen nicht.

:DownTownBikes hat Tern GSD Lastenräder auf Lager

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Immermannstraße 34 – wenige Meter vom Düsseldorfer Hauptbahnhof entfernt.