Wie hoch sind die Bußgelder für Handy am Ohr auf dem Fahrrad?

Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland

Die Nutzung eines Handys während des Fahrradfahrens ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser Paragraph stellt eindeutig klar: Fahrradfahrer dürfen elektronische Geräte, wie Mobiltelefone, während der Fahrt nur benutzen, wenn sie hierfür das Gerät weder aufnehmen noch halten müssen. Andernfalls liegt ein Verkehrsverstoß vor.

Welche Handlungen sind verboten?

Folgende Handlungen sind während des Fahrradfahrens verboten und werden als Verstoß gewertet:

  • Telefonieren mit dem Handy am Ohr
  • Nachrichten lesen oder schreiben (z. B. WhatsApp, SMS, E-Mail)
  • Navigation auf dem Smartphone bedienen
  • Alle anderen Anwendungen, die eine Bedienung mit der Hand erfordern

Bereits das kurze Annehmen oder Ablehnen eines Anrufs mit der Hand fällt unter das Verbot.

Welche Strafen drohen?

Bußgeldhöhe bei Handy-Nutzung auf dem Fahrrad:

  • Grundsätzliches Bußgeld: 55 €
  • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 75 €
  • Bei Unfallfolge: 100 €

Im Gegensatz zu Autofahrern drohen Fahrradfahrern keine Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) und kein Fahrverbot. Dennoch wird jeder Verstoß als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann im Wiederholungsfall auch zu weiteren Konsequenzen führen, etwa bei extrem gefährlichem Verhalten.

Was gilt als erlaubte Nutzung?

Ein Handy darf während der Fahrt nur dann verwendet werden, wenn keine Bedienung mit der Hand erfolgt. Erlaubt sind:

  • Handy in einer festen Halterung am Lenker: Das Ablesen von Informationen ist erlaubt, solange Sie den Blick nur kurz und ohne Ablenkung auf das Display richten.
  • Telefonieren mit Freisprecheinrichtung oder Bluetooth-Headset: Sie dürfen während der Fahrt telefonieren, sofern Sie dabei beide Hände am Lenker lassen und die Umgebungsgeräusche (wie Sirenen oder Klingeln) weiterhin wahrnehmen können.
  • Navigation: Die Nutzung von Navigationsapps ist möglich, sofern das Smartphone in einer Halterung befestigt ist und nicht mit der Hand bedient wird.

Besonderheiten & Tipps aus der Praxis

  • Musikhören über Kopfhörer ist grundsätzlich erlaubt, allerdings darf die Wahrnehmung der Umgebungsgeräusche nicht beeinträchtigt werden. Ansonsten kann ein zusätzliches Bußgeld von 15 € verhängt werden.
  • Empfehlung: Planen Sie wichtige Telefonate oder Nachrichten lieber vor oder nach der Fahrt ein, oder halten Sie sicherheitshalber kurz an, um das Handy gefahrlos zu bedienen.
  • Polizeikontrollen: Gerade in größeren Städten wie Düsseldorf finden regelmäßige Kontrollen statt. Die Polizei ahndet Handy-Nutzung konsequent.
  • Kombinierte Verstöße: Wird gleichzeitig ein weiteres Vergehen begangen (z. B. Rotlichtverstoß), kann das höhere Bußgeld greifen.

Was passiert bei einem Unfall?

Kommt es aufgrund der Handy-Nutzung während der Fahrt zu einem Unfall, können weitere zivilrechtliche Folgen drohen, etwa eine Mithaftung am Unfallgeschehen oder eine Kürzung von Versicherungsleistungen. Die Polizei wird in solchen Fällen auch die Handy-Nutzung als Ursache in die Ermittlungen einbeziehen.

Kurz und knapp: Was sollten Sie beachten?

  • Telefonieren mit Handy in der Hand: 55 € Bußgeld
  • Mit Gefährdung: 75 € Bußgeld
  • Mit Unfall: 100 € Bußgeld
  • Keine Punkte in Flensburg, kein Fahrverbot
  • Erlaubt nur mit Halterung oder Freisprecheinrichtung
  • Bei Musik: Umgebungsgeräusche müssen hörbar bleiben

Fazit

Die Nutzung eines Handys während des Fahrradfahrens ist in Deutschland streng reglementiert. Wer das Handy ohne Freisprecheinrichtung oder Halterung nutzt, riskiert empfindliche Bußgelder – und gefährdet sich und andere. Moderne Halterungen und Bluetooth-Lösungen bieten eine legale und sichere Alternative. Im Zweifelsfall: Anhalten und das Handy sicher nutzen!

🚦 Sicher unterwegs – mit Verantwortung!

Nutzen Sie Ihr Smartphone nur mit Freisprecheinrichtung oder fester Halterung und konzentrieren Sie sich auf den Verkehr. Bleiben Sie sicher und vermeiden Sie Bußgelder – für Ihre eigene und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

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