Die Stadt Düsseldorf fördert die Anschaffung von Lastenrädern mit bis zu 50% des Kaufpreises, sofern mindestens 150kg Nutzlast oder 50kg bez. 1m³ Zuladung erreicht werden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung in Düsseldorf
- Gefördert werden Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Düsseldorf.
- Vereine und Verbände sofern Sie im Düsseldorfer Vereinsregister sind oder den Hauptsitz in Düsseldorf haben
- Selbstständige, freie Berufe sowie kleine Firmen bis 9 Mitarbeiter mit einem Hauptfirmensitz in Düsseldorf
- freie Trägerschaft von Kindertagesstätten, Kinder- und Jugend- Einrichtung, Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser innerhalb der Stadtgrenzen von Düsseldorf
Dabei kann pro Haushalt maximal 1 Lastenrad gefördert werden, bez. pro Firma, Verein etc. mit 2 Lastenrädern

Welche Lastenräder werden gefödert
- Es werden Lastenräder und E-Lastenräder gefördert
- Das Lastenrad muss eine Nutzlast von mindestens 150kg haben (und/oder)
- die Zuladung sollte mindestens 50kg betragen (und/oder)
- die Zuladung sollte mindestens 1m³ (Kubikmeter) oder 1000 l sein
Optional werden noch Gespanne gefördert: Dies sind Lastenfahrräder inkl. einem Anhänger mit einer Mindestzuladung von 100 kg.
Wie viel wird gefördert
- Bis zu 50% des Kaufpreises jedoch nicht mehr als 2500,- Euro

Wo kann man die Förderung von Düsseldorf erhalten?
Weitere Informationen zum Förderprogramm für Lastenräder in Düsseldorf: hier
- Der Antrag ist ab 01.06.2021 auf der Homepage abrufbar. ( https://www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/lastenraeder.html)
- Den Antrag herunter laden und per Mail UND per Post an:
Email: foerderprogramm-lastenraeder@duesseldorf.de
Postalische Adresse: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Abt. 19/3, Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf - Ist der Antrag positiv bekommt man eine Fördernummer, der zum Kauf eines geförderten Lastenrad durch die Stadt Düsseldorf berechtig.
- Nach dem Kauf ist die Rechnung beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einzureichen
Hinweis: Die Fördermittel müssen nach dem positiven Bescheid innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden.
Richtlinien der Stadt Düsseldorf zum Download: hier
Natürlich freuen sich die Kolleginnen und Kollegen auf dem Amt auch auf Ihren Anruf und helfen gern:
Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Tel. 0211 – 8925010
Natürlich steht auch das Team von :DownTownBikes mit Rat und Tat zur Seite.
Tipp zum Ausfüllen zur Förderung:
Wer zuerst kommt malt zuerst. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei jedem Antrag sollte bereits ein Kostenvoranschlag des Fachhändlers vorliegen. Ihre Fahrradwerkstatt Düsseldorf DownTownBikes hilft Ihnen natürlich umgehend. 😉
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