Gesetzliche Grundlagen zur Fahrradbeleuchtung
Die Anforderungen an Fahrradlampen im Straßenverkehr sind in Deutschland klar durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Diese Vorschriften gelten bundesweit, also auch in Nordrhein-Westfalen. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Unfälle durch schlechte Sichtbarkeit zu vermeiden.
Gemäß §67 StVZO dürfen Fahrräder nur mit bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Lichtanlagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Diese Regelungen umfassen sowohl die Art der Beleuchtung als auch deren Leuchtkraft, Bauartgenehmigung und Befestigungsweise.
Anforderungen an zugelassene Fahrradlampen
Fahrradlampen sind dann zugelassen, wenn sie:
- eine Bauartgenehmigung nachweisen können (meist durch ein Prüfzeichen, z. B. „K-Nummer“)
- fest am Fahrrad montiert werden können oder zulässig als abnehmbare Leuchte gekennzeichnet sind
- bestimmte Helligkeitswerte (Lichtstärke) erfüllen
- keine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen
- mit dem Radbetrieb kompatibel sind (Dynamo, Batterie oder Akku)
- bei jeder Witterung funktionieren
Wichtig: Die Lampe muss ein amtliches Prüfzeichen tragen – typischerweise das sogenannte „K-Nummer“-Siegel, das auf das Gehäuse gedruckt oder geprägt ist (z. B. K1234).
Warum sind manche Lampen nicht zugelassen?
Viele auf dem Markt erhältliche Fahrradlampen – etwa besonders kleine, bunte, „Design-Leuchten“, günstige Importprodukte oder sogenannte „Flashlights“ – erfüllen nicht alle Anforderungen der StVZO. Häufige Gründe:
- Fehlendes Prüfzeichen: Ohne das K-Prüfzeichen gilt die Lampe als nicht zugelassen.
- Unzureichende Helligkeit: Die Lichtstärke reicht für den Straßenverkehr nicht aus.
- Falscher Lichtkegel: Die Leuchte blendet oder strahlt zu punktuell.
- Nicht fest montierbar: Lampen, die leicht verloren gehen oder abfallen können, sind nicht zulässig, sofern sie nicht ausdrücklich als abnehmbar für den Straßenverkehr genehmigt wurden.
- Nicht wetterfest: Billige Produkte überstehen Regen oder Kälte nicht zuverlässig.
Diese Lampen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht als Fahrradbeleuchtung verwendet werden. Sie zählen laut Gesetz wie „keine Lampe“ – Radfahrende riskieren Bußgelder und bringen sich und andere in Gefahr.
Folgen bei Verwendung nicht zugelassener Fahrradlampen
Wer ohne zugelassene Beleuchtung fährt, riskiert:
- Bußgelder (meist 20–35 € pro Verstoß)
- Mithaftung bei Unfällen
- Probleme mit Versicherungen im Schadensfall
- Schlechtere Sichtbarkeit und damit höhere Unfallgefahr
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen kontrolliert insbesondere in den dunklen Jahreszeiten verstärkt die Fahrradbeleuchtung. Dabei genügt nicht jede beliebige Lampe – nur die gesetzlich zugelassenen Modelle sind erlaubt.
So erkennen Sie eine zugelassene Fahrradlampe
- Suchen Sie am Gehäuse nach einer eingeprägten oder aufgedruckten K-Nummer (z. B. K1234).
- Achten Sie auf Hinweise wie „StVZO-zugelassen“ oder „zulässig im Geltungsbereich der StVZO“ auf Verpackung und Anleitung.
- Kaufen Sie Lampen am besten beim Fachhändler, der Sie zu StVZO-konformen Produkten beraten kann.
Geeignete Leuchtmittel für den Straßenverkehr:
- Weiße Frontleuchte mit K-Prüfzeichen
- Rotes Rücklicht mit K-Prüfzeichen
- Reflektoren vorne (weiß), hinten (rot), an Pedalen (gelb) und an den Rädern (Speichenreflektoren oder reflektierende Streifen)
Unterschiede zwischen E-Bike und Fahrradlampen
Bei E-Bikes gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen – Lampen müssen eine StVZO-Zulassung besitzen. Viele E-Bikes haben integrierte Lichtsysteme, die fest verbaut sind und oft auch über das Bordnetz betrieben werden. Auch hier gilt: Nur Lampen mit Prüfzeichen sind erlaubt.
Fazit: Sicherheit durch zugelassene Beleuchtung
Nicht jede Fahrradlampe darf im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Nur Lampen mit einer StVZO-Zulassung (erkennbar an der K-Nummer) bieten Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern die notwendige Sicherheit – und schützen vor Bußgeldern. Achten Sie beim Kauf stets auf das Prüfzeichen und setzen Sie auf Fachberatung.
Tipp vom Experten: Licht ist Pflicht – aber richtig!
Lassen Sie Ihre Fahrradbeleuchtung regelmäßig im Fachhandel überprüfen. So sind Sie garantiert sicher und vorschriftsmäßig unterwegs – nicht nur in Düsseldorf, sondern deutschlandweit.